Im Rahmen von Zivil-, Straf- oder Bußgeldverfahren werden von uns im Kern zu den nachfolgenden Themengebieten technische Untersuchungen an Kraftfahrzeugen vorgenommen.

  • Technische Untersuchungen nach Verkehrsunfällen

Insbesondere nach Verkehrsunfällen sind Fragen zum technischen Zustand der unfallbeteiligten Fahrzeuge bzw. zur ordnungsgemäßen Funktion sicherheitsrelevanter Baugruppen wie Airbag- oder Gurtsysteme zu beantworten. Ein weiteres Hauptaugenmerk liegt darauf, ob unfallursächliche Mängel an Reifen, Bremsen oder Lenkung vorlagen bzw. ob unfallursächliche Mängel ausgeschlossen werden können.

  • Technische Untersuchungen bei Motor-, Getriebe- oder Aggregatschäden

Motor-, Getriebe- oder Aggregatschäden unmittelbar nach einem Werkstattaufenthalt führen zwangsläufig zu Fragen der Schadensursache. Wesentlich ist in derartigen Fällen, ob die vor dem Schadenseintritt ausgeführten Arbeiten wie beispielsweise Zahnriemenwechsel, Motorüberholungen oder Autogasumrüstungen sach- und fachgerecht durchgeführt wurden.

  • Technische Untersuchungen zur Schadenentstehung

Schäden an der Fahrzeuglackierung werden oft nach dem Besuch einer Waschanlage entdeckt. Dies führt dann nicht selten zu dem Rückschluss, dass die Schäden von der Waschanlage verursacht wurden. Der selbe Rückschluss wird häufig auch dann gezogen, wenn zum Zeitpunkt der Schadensfeststellung Bau-, Straßenreinigungs- oder Grünpflegearbeiten im näheren Fahrzeugumfeld stattfanden. Ob dies im Einzelfall so gewesen sein kann, lässt sich durch entsprechende Versuche überprüfen.